Online- und Versandhandel mit Medikamenten
Chancen, Risiken und die Rolle der Apotheken
TEXT: Schweizerischer Apothekerverband
Immer mehr Menschen beziehen Ihre Medikamente unkompliziert per Mausklick von zu Hause aus. Doch der Online-Kauf von Arzneimitteln birgt auch Gefahren – insbesondere Angebote aus dem Ausland bergen hohe Gesundheitsrisiken durch fehlende Beratung oder Fälschungen. Die Schweizer Apotheken begrüssen deshalb eine kontrollierte Öffnung des Medikamenten-Versandhandels, um sichere und bequeme Online-Lösungen mit fachkundiger Beratung anzubieten.
In der Schweiz ist der Versandhandel mit Medikamenten derzeit grundsätzlich verboten – selbst nicht rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nur auf ärztliches Rezept versendet werden. Diese strenge Regelung soll mit der Revision des Heilmittelgesetzes (sog. Teilrevision 3b), welche im Sommer 2026 in die Vernehmlassung kommt, gelockert werden. Die Schweizer Apotheken begrüssen die Öffnung des Versandhandels, da so die Kombination aus Vor-Ort-Apotheke und Versand möglich wird, welche den heutigen Kundenbedürfnissen entspricht. Ein legaler Versand kann zudem Käufe auf unsicheren ausländischen Plattformen unattraktiv machen und so eindämmen. Voraussetzung ist, dass auch im digitalen Kanal persönliche Beratung und Medikationssicherheit stets gewährleistet sind.
Gesellschaftlicher Wandel und neue Regeln
Während Apotheken bereits mit ihrem dichten Netz, langen Öffnungszeiten und Haus- und Nachlieferungen viel Versorgungssicherheit und Flexibilität bieten, suchen immer mehr Menschen nach Online-Bestellmöglichkeiten. Mangels legaler Angebote decken ausländische Online-Plattformen diesen Bedarf, leider oft mit Medikamenten fragwürdiger oder sogar illegaler Herkunft. Das ist gefährlich, denn Arzneimittel sind keine gewöhnlichen Konsumgüter. Sie müssen korrekt gelagert, abgegeben und eingenommen werden.
Bald sollen die gesetzlichen Hürden fallen: Die für Sommer 2026 anstehende Teilrevision des Heilmittelgesetzes sieht vor, dass auch rezeptfreie Medikamente legal durch zugelassene Schweizer Anbieter versendet werden dürfen. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst diesen Schritt – unter klaren Voraussetzungen. Er betont, dass in allen Vertriebsformen die gleichen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards gelten müssen, wie in der Apotheke vor Ort und setzt sich dafür ein, dass auch online eine persönliche Beratung durch das Fachpersonal obligatorisch ist.
Apotheken stehen für sicheren Versandhandel ein
Die Schweizer Apotheken möchten ihrer Kundschaft den Komfort des Versandhandels bieten – aber ohne Abstriche bei der Sicherheit. Dafür müssen folgende Bedingungen für einen sicheren Online-Medikamentenverkauf erfüllt sein:
- Persönliche Beratung: Auch online muss eine individuelle fachliche Beratung durch Fachpersonal (via Video oder Telefon) stattfinden, damit Kund/innen ihr Medikament korrekt anwenden.
- Gleiche Qualitätsstandards: Für Medikamente darf online kein geringerer Massstab gelten als in der Apotheke. Sicherheit und korrekte Dosierung müssen gewährleistet sein.
- Legale Bezugsquellen: Verbraucher/innen sollten Medikamente nur bei bewilligten Schweizer Online-Anbietern bestellen. Seriöse Online-Apotheken erkennt man z. B. am Zertifikat ihrer Swissmedic-Zulassung.
Wird all dies umgesetzt, sollen Apotheken bald auch rezeptfreie Arzneimittel per Post versenden dürfen. Wichtig ist ihnen, dass keine automatischen Lieferungen ohne Rücksprache erfolgen und jede Abgabe wie in der Apotheke kontrolliert wird, um Fehlmedikation und Verschwendung vorzubeugen. Insgesamt sollen Online- und Vor-Ort-Vertrieb einheitlichen Regeln unterliegen, damit die Kundinnen und Kunden stets auf der sicheren Seite sind.
Risiken beim Kauf über fremde Online-Shops
Warum all diese Vorsicht? Untersuchungen zeigen, dass online bestellte Präparate oft falsch deklariert, überdosiert oder ganz ohne wirksame Inhaltsstoffe sind. Ihre Einnahme kann schwere Gesundheitsschäden verursachen. (Quelle: swissmedic.ch)
«Natürliche» Mittel, wie z. B. «Kräuter-Honig» oder «Abnehm-Tees», sind oft mit rezeptpflichtigen Wirkstoffen, wie Potenzmitteln oder dem verbotenen Schlankmacher Sibutramin, versetzt. Viele dieser Präparate enthalten nichtdeklarierte Wirkstoffe in gesundheitsschädlichen Mengen. Darum rät das Schweizerische Heilmittelinstitut swissmedic dringend von Bestellungen aus unbekannten Internetquellen ab. Der vermeintliche Preisvorteil illegaler Angebote ist das Risiko für die Gesundheit nicht wert.
«Win-Win-Situation»: Der sichere und dennoch praktische Weg führt weiterhin über Ihre Apotheke
Online-Bestellungen von Medikamenten sollen auch in der Schweiz zur Normalität werden – allerdings auf sicherem Wege über die Apotheke. Die lokalen Apotheken geniessen dank ihrer Fachkompetenz Vertrauen und haben bald die gesetzliche Erlaubnis, um Medikamente bequem nach Hause zu liefern, ohne dabei die Gesundheit zu gefährden. So können Kundinnen und Kunden den Komfort der Online-Bestellung nutzen und erhalten trotzdem die persönliche Betreuung und geprüfte Qualität ihrer Apotheke.
Foto: ©ryanking999/Adobe Stock

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