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Krankgeschrieben – was heisst das?

Die Unsicherheit ist manchmal gross, wenn eine Krankschreibung vorliegt. Im Bett bleiben und sich auskurieren, mit Freunden ins Kino gehen oder gar Sport treiben: Was ist im Krankheitsfall erlaubt und was nicht?

Nur ein kleiner Teil der Krankschreibungen beruht auf ansteckenden Erkrankungen wie beispielsweise einer Grippe. Gut ein Drittel aller Arztzeugnisse wird aufgrund von Muskel- oder Skeletterkrankungen, allen voran Rückenschmerzen, ausgestellt. Fast genauso häufig werden psychische Erkrankungen diagnostiziert. Je nach Krankheit kann es also durchaus Sinn machen, sein Dasein nicht nur in den eigenen vier Wänden zu fristen. Drei Fallbeispiele sollen aufzeigen, wie verschieden eine Krankschreibung gehandhabt werden kann.

Fall 1: Eingeschränkt, aber nicht immobil

Franziska R. ist 36 Jahre alt und Coiffeuse in einem kleinen Betrieb. Ihr grosses Hobby ist Basketballspielen. Beim letzten Match stolperte sie und fiel unglücklich auf die Hand. Als die Schmerzen im Laufe der Nacht immer schlimmer wurden, meldete sie sich am nächsten Tag beim Hausarzt an. Eine Röntgenaufnahme zeigte, dass das Handgelenk zum Glück nicht gebrochen, aber doch stark verstaucht war. Der Arzt verschrieb ihr ein entzündungshemmendes Schmerzmittel und schickte sie mit einer Krankschreibung nach Hause.
Klar ist, dass Franziska R. in dieser Situation nicht in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Mit einem bandagierten und dick geschwollenen Handgelenk kann man weder Haare waschen noch schneiden. Deshalb kann sie auch vorübergehend nicht arbeiten. Zu Hause bleiben muss sie aber deswegen nicht. Was spricht dagegen, dass sie am Nachmittag mit ihren Kindern ins Kino geht oder sich mit einer Freundin zum Kaffee trifft, solange sie ihr Handgelenk auch wirklich schont? Würde sie hingegen zu Hause eine grosse Putzaktion starten, wäre das sicher nicht vernünftig und würde nicht zur schnellen Genesung des lädierten Handgelenks beitragen.

Fall 2: Ablenkung tut gut

Die 52-jährige Alice W. ist Betriebsleiterin in einem mittelständischen Unternehmen. Sie ist verantwortlich für ein Geschäft mit rund fünfzehn Mitarbeitenden. In letzter Zeit kam sie immer öfter an ihre Grenzen. Die Arbeit stapelte sich und selbst viele Überstunden und durchgearbeitete Mittagspausen reichten nicht aus, um alle Aufgaben erledigen zu können. Abhilfe war nicht in Sicht. Eines Tages kam der totale Zusammenbruch: Nichts ging mehr. Der Arzt stellte ein Burn-out fest.
Die Krankschreibung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Alice W. braucht Zeit, wieder zur Ruhe zu kommen und sich zu regenerieren, um in den Berufsalltag zurückzufinden. Der Arzt hat ihr, neben einigen therapeutischen Massnahmen, ausdrücklich viel Bewegung in der freien Natur und Sport angeordnet, denn das hilft ihr, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Auch viel Kontaktzeit und Unternehmungen mit Freunden sowie die bereits gebuchten Ferien am Meer wurden ihr ausdrücklich im Hinblick auf eine raschere Genesung empfohlen. Weniger geeignet wäre in diesem Fall aber ein anstrengender Shoppingtrip in die hektische Metropole New York gewesen!

Fall 3: Achtung, Ansteckungsgefahr!

Martin S. hat vor einem halben Jahr seine Lehre als Krankenpfleger erfolgreich abgeschlossen. Seither arbeitet er in einem Pflegeheim für Demenzkranke. Der Beruf macht ihm viel Freude und der Umgang mit den Menschen im Heim liegt ihm sehr. Neulich überraschte ihn eine Grippe zu Beginn seiner Arbeitszeit: Schüttelfrost, Gliederschmerzen und allgemeines Unwohlsein. Untrügliche Anzeichen einer Grippe. Sein Vorgesetzter schickte ihn sofort nach Hause, er solle sich ausruhen und auskurieren.
Hier liegt der Fall anders. Martin S. sollte wirklich zu Hause bleiben, denn er leidet an einer ansteckenden Krankheit, die andere Menschen gefährden könnte, insbesondere die älteren und häufig gesundheitlich geschwächten Heimbewohner. Würde er arbeiten gehen oder sich mit Kollegen treffen, wäre das Risiko sehr hoch, dass er andere anstecken könnte. Abgesehen davon geht es ihm selber ja auch nicht gut und er ist froh, wenn er zu Hause bleiben kann. Nach Ausgang ist ihm gar nicht zumute. Sein Körper braucht jetzt viel Schlaf und Ruhe, damit er schneller mit der Virusinfektion fertigwerden kann.

Mit gesundem Menschenverstand

Die genannten Beispiele zeigen, dass bezüglich Krankschreibung krank nicht gleich krank ist. Es kommt sehr auf die Art der Erkrankung an, was erlaubt ist und was nicht. Ein Opernbesuch, ein Tagesausflug ins Grüne, ein Treffen mit Freunden, das alles kann im Krankheitsfall unter Umständen möglich oder sogar erwünscht sein. Unabhängig von der Erkrankung muss das Ziel aber immer gleich lauten: Möglichst schnell wieder gesund zu werden. Dies liegt in der Verantwortung und Pflicht des Arbeitnehmers!
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte sich der Arbeitnehmer auch an einige Regeln halten. So sollte es selbstverständlich sein, seinen Arbeitgeber unverzüglich und persönlich über seine Erkrankung zu informieren, sei es telefonisch oder per E-Mail. In der Regel wird ab dem dritten Krankheitstag ein Arztzeugnis fällig. Der Arzt bestimmt gegebenenfalls auch, wie und in welchem Umfang sich sein Patient die Zeit ausser Haus vertreiben darf. Diese Abmachung sollte möglichst auch im Arztzeugnis für den Arbeitgeber festgehalten sein. Und nicht zuletzt: Bei einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden immer beide Seiten bemüht sein, im Krankheitsfall eine optimale Lösung für beide Seiten zu finden.

Viruserkrankungen vorbeugen bringt viel

Es ist zwar kaum möglich, sich gänzlich vor einer Virusinfektion zu schützen, doch durch das Einhalten gewisser Hygienevorschriften kann das Risiko einer Ansteckung minimiert werden. Am einfachsten ist es, grosse Menschenansammlungen zu meiden und sich regelmässig, insbesondere vor den Mahlzeiten, die Hände gründlich zu waschen. Dafür genügt ein einfaches Stück Seife. Desinfektionsmittel leisten gute Dienste, wenn Händewaschen – beispielsweise unterwegs – nicht möglich ist.
Wer selber erkrankt ist, kann auch dazu beitragen, dass sich die Mitmenschen nicht infizieren. Nach Möglichkeit zu Hause bleiben, ist eine dieser Massnahmen. Beim Husten oder Niesen sollte man sich von seinem Gegenüber abwenden und ein Papiertaschentuch verwenden, das man anschliessend entsorgt. Im Notfall in die Armbeuge husten, jedoch nicht in die Hände. Denn die Viren, die an den Händen haften, werden durch Händeschütteln oder das Anfassen von Gegenständen (z. B. Türklinken) leicht auf andere Personen übertragen.